Spanien ist für digitale Nomaden eines der attraktivsten Länder Europas: Sonne, gute Infrastruktur, große Remote-Communities in Barcelona, Valencia, Málaga oder auf den Kanaren. Dazu kommen zwei Instrumente, die zusammen kaum ein anderes EU-Land bietet: das Digital Nomad Visa Spanien als Aufenthaltstitel für Remote-Arbeiter aus Drittstaaten und die Beckham Law, ein Sondersteuerregime mit 24 % Flat-Tax auf Arbeitslohn. Der Haken: Visum und Steuerregime folgen unterschiedlichen Regeln. Wer das Visum bekommt, hat noch lange keinen Anspruch auf die 24 %. In diesem Beitrag erfährst du, wer welche Voraussetzungen erfüllen muss, warum EU-Bürger einen anderen Weg gehen, wie die Fristen laufen und was bei der Sozialversicherung gilt.
Was ist das Digital Nomad Visa Spanien?
Kurz gesagt: Das Digital Nomad Visa Spanien ist ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für internationale Telearbeit (teletrabajo de carácter internacional). Es erlaubt Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu wohnen und von dort per Laptop für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Spaniens zu arbeiten.
Eingeführt wurde es mit dem Startup-Gesetz (Ley 28/2022), das die Regeln für Telearbeiter in das Gesetz 14/2013 über Unternehmer und Internationalisierung eingefügt hat (Art. 74 bis ff.). Dasselbe Gesetz hat die Beckham Law für Remote-Arbeiter geöffnet. Beides hängt also zusammen, ist aber rechtlich getrennt: Das Visum regelt das Aufenthaltsrecht, die Beckham Law die Steuer.
Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige
Antragsberechtigt sind Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, also zum Beispiel aus den USA, Großbritannien, Kanada, Australien oder Lateinamerika. Laut den FAQ der zuständigen Behörde UGE-CE und dem Gesetz gelten diese Anforderungen:
Voraussetzung | Angestellte (cuenta ajena) | Freelancer (cuenta propia) |
|---|---|---|
Arbeitsbeziehung | Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Spaniens, seit mindestens drei Monaten vor dem Antrag | Verträge mit einem oder mehreren Kunden außerhalb Spaniens, seit mindestens drei Monaten |
Arbeitgeber / Kunden | Unternehmen mit mindestens einem Jahr echter Geschäftstätigkeit; schriftliche Erlaubnis für Telearbeit aus Spanien | Spanische Kunden erlaubt, aber höchstens 20 % des beruflichen Einkommens |
Qualifikation | Hochschul- oder Berufsabschluss oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld | Wie bei Angestellten |
Einkommen | Mindestens 200 % des Mindestlohns (siehe Tabelle unten) | Wie bei Angestellten |
Krankenversicherung | Spanische Sozialversicherung oder private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers | Wie bei Angestellten |
Führungszeugnis | Keine Vorstrafen in Spanien und in den Wohnsitzländern der letzten fünf Jahre | Wie bei Angestellten |
Die Arbeit muss ausschließlich digital erbracht werden, also über Computer, Telefon und Internet. Wer zwischendurch für ein spanisches Unternehmen vor Ort arbeitet oder als Freelancer mehr als 20 % mit spanischen Kunden umsetzt, riskiert die Ablehnung oder den Verlust des Aufenthaltstitels.
Mindesteinkommen 2026: So viel musst du verdienen
Der Einkommensnachweis hängt am spanischen Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional, SMI). Der Real Decreto 126/2026 legt ihn für 2026 auf 1.221 € im Monat bei 14 Gehältern fest, also 17.094 € im Jahr oder umgerechnet 1.424,50 € pro Monat. Davon brauchst du als Hauptantragsteller 200 %, für den ersten Angehörigen weitere 75 % und für jeden weiteren 25 %.
Haushalt | Berechnung | Brutto pro Monat | Brutto pro Jahr |
|---|---|---|---|
Hauptantragsteller allein | 200 % SMI | 2.849,00 € | 34.188,00 € |
+ Partner oder Partnerin | 200 % + 75 % SMI | 3.917,38 € | 47.008,50 € |
+ Partner und ein Kind | 200 % + 75 % + 25 % SMI | 4.273,50 € | 51.282,00 € |
Jede weitere Person | + 25 % SMI | + 356,13 € | + 4.273,50 € |
Nachgewiesen wird das Einkommen mit Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen der letzten drei Monate und Kontoauszügen, auf denen die Zahlungseingänge zu sehen sind. Der SMI wird meist jährlich angepasst: Stellst du deinen Antrag 2027, rechne mit dem dann gültigen Wert.
Krankenversicherung für das Visum
Bist du nicht über die spanische Sozialversicherung versichert, brauchst du eine private Krankenversicherung in Spanien, also einen Vertrag mit einem Versicherer, der in Spanien zugelassen ist. Konsulate und UGE-CE verlangen in der Praxis meist volle Deckung ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten. Eine klassische Reise- oder Auslandskrankenversicherung reicht dafür oft nicht. Welche internationalen Tarife es für die Zeit vor dem Umzug gibt, zeigt unser Ratgeber zu internationalen Krankenversicherungen.
Antrag: Konsulat oder direkt in Spanien
Für den Antrag gibt es zwei Wege: das Visum beim spanischen Konsulat im Heimatland oder die Aufenthaltserlaubnis direkt in Spanien bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE), wenn du dich legal ohne Visum als Tourist im Land aufhältst.
Konsulat (aus dem Ausland) | UGE-CE (aus Spanien) | |
|---|---|---|
Voraussetzung | Wohnsitz im Land des Konsulats | Legaler visumfreier Aufenthalt in Spanien |
Ergebnis | Visum für Telearbeit | Aufenthaltserlaubnis |
Erste Gültigkeit | 1 Jahr | 3 Jahre |
Verlängerung | Vor Ablauf in Spanien: Aufenthaltserlaubnis über 3 Jahre | Um 2 Jahre, insgesamt bis 5 Jahre |
Bearbeitung | Je nach Konsulat, Termine oft knapp | 20 Arbeitstage; ohne Entscheidung gilt der Antrag als genehmigt (silencio positivo) |
Der Inlandsweg hat einen großen Vorteil: Nach dem Gesetz 14/2013 gilt der Antrag als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach vollständiger Einreichung entscheidet. Achte darauf, dass alle ausländischen Dokumente übersetzt und, wo nötig, mit Apostille versehen sind, sonst beginnt die Frist nicht.
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt kannst du die langfristige Aufenthaltserlaubnis (Residencia de larga duración) beantragen. Für die spanische Staatsbürgerschaft brauchst du nach Art. 22 Código Civil in der Regel zehn Jahre, Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, der Philippinen, Andorras, Portugals und Äquatorialguineas zwei Jahre.
Digitale Nomaden aus der EU: Spanien ohne Visum
Kurz gesagt: Als Deutscher oder anderer EU-Bürger brauchst du kein Digital Nomad Visa. Du darfst dank Freizügigkeit in Spanien wohnen und arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, musst du dich anmelden.
- Registrierung als EU-Bürger: Nach Real Decreto 240/2007 meldest du dich bei Aufenthalten über drei Monate im Zentralen Ausländerregister an und erhältst das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión mit deiner NIE (Ausländer-Identitätsnummer). Dafür weist du nach, dass du arbeitest (Arbeitsvertrag) oder genug Geld und eine Krankenversicherung hast.
- Empadronamiento: Anmeldung im Einwohnerregister deiner Gemeinde (Padrón). Du brauchst sie für viele Behördengänge, Bankkonten und Mietverträge.
- Sozialversicherung klären: Arbeitest du dauerhaft von Spanien aus, gilt in der Regel spanisches Sozialversicherungsrecht (siehe unten).
- Beckham Law beantragen: Auch ohne Visum. Entscheidend ist der Grund deines Umzugs, nicht der Aufenthaltstitel.
Wichtig für EU-Bürger: Das Gesetz nennt Inhaber des Telearbeits-Visums nur als Beispiel. Nach Art. 93 Abs. 1 b) 1º LIRPF gilt die Voraussetzung für die Beckham Law allgemein als erfüllt, wenn du für einen Arbeitgeber ausschließlich per Telearbeit tätig bist. Ein deutscher Angestellter, der für seinen deutschen Arbeitgeber dauerhaft aus Valencia arbeitet, kann also ebenfalls die 24 % nutzen.
Beckham Law: Was ist das spanische Sondersteuerregime?
Kurz gesagt: Die Beckham Law (offiziell Régimen especial de trabajadores desplazados, Art. 93 LIRPF) erlaubt Zuziehenden, als steuerlich Ansässige nach den Regeln für Nichtansässige besteuert zu werden: Arbeitslohn bis 600.000 € pauschal mit 24 %, Auslandseinkünfte aus Kapital und Vermögen bleiben in Spanien steuerfrei.
Ohne das Sonderregime gilt: Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält oder dort den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat, ist nach Art. 9 LIRPF unbeschränkt steuerpflichtig und zahlt auf sein Welteinkommen den progressiven Tarif aus staatlichem und regionalem Anteil. Der Spitzensatz liegt je nach Region bei rund 45 % bis über 50 %.
- Fünf Jahre nicht in Spanien steuerlich ansässig: Seit dem Startup-Gesetz reichen fünf statt zehn Jahre.
- Umzug aus einem begünstigten Grund: Arbeitsvertrag (auch Telearbeit für ausländische Arbeitgeber), Geschäftsführer-Posten, innovative Unternehmensgründung oder hochqualifizierte Tätigkeit für Startups.
- Antrag rechtzeitig: Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten.
- Laufzeit: Das Jahr des Zuzugs und die fünf folgenden Steuerjahre, also bis zu sechs Jahre.
Steuersätze der Beckham Law
Einkünfte | Bemessungsgrundlage | Steuersatz |
|---|---|---|
Arbeitslohn (weltweit) | bis 600.000 € | 24 % |
Arbeitslohn (weltweit) | über 600.000 € | 47 % |
Spanische Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne | bis 6.000 € | 19 % |
6.000 bis 50.000 € | 21 % | |
50.000 bis 200.000 € | 23 % | |
200.000 bis 300.000 € | 27 % | |
über 300.000 € | 30 % | |
Ausländische Kapitalerträge und Gewinne (Aktien, Fonds, Krypto, Mieten) | – | in Spanien steuerfrei |
Der höchste Satz für Kapitalerträge von 30 % gilt seit 2025 (Ley 7/2024). Wichtig: Alle Arbeitseinkünfte, die du während des Regimes beziehst, gelten nach Art. 93 Abs. 2 b) LIRPF als in Spanien erzielt. Dein komplettes Gehalt vom ausländischen Arbeitgeber wird also in Spanien mit 24 % besteuert. Freibeträge und Abzüge, etwa für Kinder oder Spenden, gibt es im Sonderregime nicht.
Weitere Vorteile: Modelo 720 und Vermögensteuer
- Keine Auslandsvermögensmeldung: Normal Steuerpflichtige müssen Konten, Wertpapiere und Immobilien im Ausland ab 50.000 € im Modelo 720 melden. Beckham-Steuerzahler sind davon befreit.
- Vermögensteuer nur auf spanisches Vermögen: Bei der Vermögensteuer (Ley 19/1991) und der Solidaritätssteuer auf große Vermögen bist du nur mit dem Vermögen in Spanien steuerpflichtig, nicht mit deinem Weltvermögen.
- Familie: Ehepartner bzw. der andere Elternteil gemeinsamer Kinder und Kinder unter 25 Jahren (bei Behinderung ohne Altersgrenze) können das Regime ebenfalls nutzen, wenn sie im selben oder im folgenden Jahr zuziehen und die übrigen Bedingungen erfüllen. Ihre Bemessungsgrundlagen dürfen zusammen nicht höher sein als die des Hauptsteuerpflichtigen.
Beckham Law mit Digital Nomad Visa: Wer profitiert wirklich?
Das Visum steht Angestellten und Freelancern offen, die Beckham Law nicht. Das ist der häufigste Denkfehler: Freelancer mit Digital Nomad Visa landen im normalen progressiven Steuersystem.
Profil | Digital Nomad Visa | Beckham Law (Art. 93 LIRPF) | Folge |
|---|---|---|---|
Angestellter Remote-Worker (ausländischer Arbeitgeber) | Ja | Ja, über Art. 93.1.b.1º (Telearbeit) | 24 % bis 600.000 € |
Freelancer mit ausländischen Kunden | Ja (max. 20 % spanische Kunden) | Nein | Reguläre Einkommensteuer (IRPF), progressiv auf das Welteinkommen |
Gründer eines innovativen Startups | Ja, auch über das Startup-Visum | Ja, über Art. 93.1.b.3º mit positivem Gutachten von ENISA | 24 % bis 600.000 € |
Hochqualifizierte Fachkraft für Startups (Schulung, Forschung, Entwicklung, Innovation) | Ja | Ja, über Art. 93.1.b.4º, wenn mehr als 40 % der Einkünfte aus diesen Tätigkeiten stammen | 24 % bis 600.000 € |
Geschäftsführer / Verwaltungsrat | Je nach Ausgestaltung | Ja, über Art. 93.1.b.2º; bei vermögensverwaltenden Gesellschaften Beteiligung unter 25 % | 24 % bis 600.000 € |
Modelo 149 und Modelo 151: Fristen der Beckham Law
Kurz gesagt: Die Beckham Law gibt es nur auf Antrag. Mit dem Modelo 149 optierst du innerhalb von sechs Monaten, danach gibst du jedes Jahr die Steuererklärung Modelo 151 ab.
- Startdatum festhalten: Die Frist beginnt nicht mit der Einreise, der NIE oder der Aufenthaltskarte (TIE), sondern mit dem Beginn der Tätigkeit laut Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (alta), oder mit dem Datum des Dokuments, das deine Versicherung im Heimatland bestätigt (zum Beispiel A1-Bescheinigung).
- Modelo 149 einreichen: Spätestens sechs Monate nach diesem Datum, elektronisch bei der Steuerbehörde Agencia Tributaria. Es ist eine Ausschlussfrist: Wer auch nur einen Tag zu spät ist, bleibt für den gesamten Aufenthalt im regulären Steuersystem.
- Bestätigung abwarten: Die Agencia Tributaria stellt eine Bescheinigung über die Aufnahme in das Sonderregime aus. Gib sie deinem Arbeitgeber bzw. bewahre sie für Banken und Behörden auf.
- Jedes Jahr Modelo 151: Die Steuererklärung für das Sonderregime (geregelt in der Orden HFP/1338/2023) gibst du im normalen Erklärungszeitraum ab, in der Regel von April bis 30. Juni des Folgejahres. Eine Einkommensgrenze, unter der du nicht abgeben musst, gibt es nicht. Wer stattdessen die normale Erklärung (Modelo 100) abgibt, riskiert Nachforderungen.
Details zum Verfahren erklärt die Agencia Tributaria in ihrem Handbuch zum Sonderregime für Zuziehende.
Sozialversicherung: EU-Recht und Sozialversicherungsabkommen
Kurz gesagt: Wer dauerhaft in Spanien arbeitet, ist grundsätzlich in Spanien sozialversichert. Nur mit einer Bescheinigung aus dem Heimatland (Certificate of Coverage, in der EU die A1) bleibst du im alten System. Die Beckham Law ändert daran nichts: Sie betrifft nur die Einkommensteuer.
Situation | Welche Sozialversicherung? | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
Arbeitgeber in der EU, EWR oder Schweiz | Verordnung (EG) Nr. 883/2004: grundsätzlich Spanien als Land der Arbeit | A1 nur bei befristeter Entsendung (bis 24 Monate) oder Ausnahmevereinbarung; sonst Anmeldung in Spanien |
Arbeitgeber in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen mit Spanien (z. B. USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, mehrere lateinamerikanische Staaten) | Je nach Abkommen | Bescheinigung des Heimatlands (Certificate of Coverage) beantragen, sonst Spanien |
Arbeitgeber in einem Land ohne Abkommen | Spanien | Arbeitgeber registriert sich bei der spanischen Sozialversicherung (TGSS), eröffnet ein Beitragskonto und zahlt monatlich Beiträge |
Freelancer | Spanien | Anmeldung als Selbstständiger (autónomo) im RETA, Beiträge nach Einkommen |
Für Deutsche heißt das: Arbeitest du dauerhaft aus Spanien für einen deutschen Arbeitgeber, ist eine A1-Bescheinigung über eine Entsendung meist nicht möglich, denn eine Entsendung ist befristet. Die EU-Rahmenvereinbarung zur grenzüberschreitenden Telearbeit gilt nur, wenn du weniger als 50 % im Wohnsitzland arbeitest. Bleibt nur eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 der Verordnung, die beide Staaten im Einzelfall genehmigen müssen. Zuständig ist in Deutschland die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA). Ohne sie muss dein Arbeitgeber dich in Spanien anmelden.
Was dein Arbeitgeber wissen muss
- Lohnsteuer in Deutschland: Wohnst du in Spanien und arbeitest nur dort, hat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien in der Regel Spanien das Besteuerungsrecht für dein Gehalt. Damit dein Arbeitgeber keine deutsche Lohnsteuer mehr einbehält, beantragt er beim Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellungsbescheinigung (§ 39b Abs. 6 EStG).
- Betriebsstätte: Arbeitest du von zu Hause in Spanien nicht nur unterstützend, sondern schließt zum Beispiel Verträge im Namen der Firma ab oder leitest ein Team, kann für deinen Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Spanien entstehen. Dann wäre ein Teil seines Gewinns in Spanien körperschaftsteuerpflichtig. Ein klarer Telearbeitsvertrag mit genauer Tätigkeitsbeschreibung hilft.
- Schriftliche Erlaubnis: Für das Visum brauchst du ohnehin eine Bestätigung, dass du aus Spanien arbeiten darfst. Auch als EU-Bürger solltest du sie schriftlich haben.
Wie Arbeitgeber generell mit Remote-Arbeit aus dem Ausland umgehen, steht auch in unserem Überblick zu Jobs für digitale Nomaden.
Beckham Law oder reguläre Einkommensteuer: Was lohnt sich?
Reguläre Einkommensteuer (IRPF) | Beckham Law (Art. 93 LIRPF) | |
|---|---|---|
Dauer | Unbegrenzt | Zuzugsjahr + 5 Jahre |
Arbeitslohn | Progressiv, je nach Region bis über 50 % | 24 % bis 600.000 €, darüber 47 % |
Ausländische Dividenden, Zinsen, Mieten | Steuerpflichtig | In Spanien steuerfrei |
Ausländische Kursgewinne (Aktien, Krypto) | Steuerpflichtig (19 bis 30 %) | In Spanien steuerfrei |
Modelo 720 (Auslandsvermögen) | Pflicht ab 50.000 € | Befreit |
Vermögensteuer | Auf das Weltvermögen | Nur auf Vermögen in Spanien |
Freibeträge und Abzüge | Ja (Kinder, Sozialabgaben, Spenden u. a.) | Nein |
Wer? | Alle Steueransässigen | Nur begünstigte Gruppen, gewöhnliche Freelancer nicht |
Spanische Steuerberater nennen als Faustregel, dass sich die Beckham Law bei Bruttogehältern ab etwa 55.000 bis 60.000 € im Jahr deutlich lohnt, weil der reguläre Tarif dann über 24 % hinaus geht. Dazu profitieren alle mit größerem Depot oder Krypto-Bestand im Ausland, denn deren Erträge bleiben in Spanien steuerfrei. Bei niedrigerem Gehalt, mehreren Kindern oder hohen Abzügen kann der reguläre Tarif günstiger sein. Lass dir beide Varianten vor dem Antrag durchrechnen: Ein späterer Wechsel zurück ist zwar möglich (Verzicht über Modelo 149), ein späterer Einstieg nicht.
Wie Krypto-Gewinne beim Wegzug aus Deutschland behandelt werden, erklärt unser Beitrag Krypto für digitale Nomaden.
Und Deutschland? Abmeldung, Steuerpflicht und Doppelbesteuerung
Die Beckham Law nutzt dir nur, wenn Deutschland dich nicht weiter unbeschränkt besteuert. Behältst du eine Wohnung in Deutschland, bleibst du hier steuerpflichtig, egal wie lange du in Spanien bist. Dann regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, welcher Staat Vorrang hat (Lebensmittelpunkt).
- Abmelden: Wie die Abmeldung abläuft und was mit Krankenkasse, Verträgen und Post passiert, steht in unserer Anleitung Aus Deutschland abmelden.
- Restliche deutsche Einkünfte: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien oder ein Geschäftsführergehalt einer deutschen GmbH bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Mehr dazu im Beitrag zur beschränkten Steuerpflicht.
- Wegzugsbesteuerung: Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, prüfe § 6 AStG vor dem Umzug. Die Grundlagen stehen im Ratgeber Steuern für digitale Nomaden.
- Konten: Teile deiner Bank die neue Adresse und den spanischen Steuerwohnsitz mit. Welche Konten nach der Abmeldung bleiben, zeigt der Bankkonto-Ratgeber.
Checkliste: Digital Nomad Visa und Beckham Law in sieben Schritten
- Erwerbsform klären: Angestellt (Beckham Law möglich) oder Freelancer (nur in Ausnahmen)? Bei Bedarf Vertrag vor dem Umzug umstellen.
- Arbeitgeber einbinden: Schriftliche Erlaubnis für Telearbeit aus Spanien, Lohnsteuer-Freistellung, Sozialversicherung (A1, Abkommen oder spanische Anmeldung) und Betriebsstätten-Risiko besprechen.
- Unterlagen sammeln (Nicht-EU): Arbeitsvertrag, Nachweise zum Unternehmen, Abschluss oder Berufserfahrung, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Führungszeugnisse, Krankenversicherung; Übersetzungen und Apostillen.
- Antrag stellen: Visum beim Konsulat oder Aufenthaltserlaubnis bei der UGE-CE. EU-Bürger: Registrierung und Padrón.
- Sozialversicherung starten: Anmeldung in Spanien oder Bescheinigung aus dem Heimatland. Dieses Datum startet die Sechs-Monats-Frist.
- Modelo 149 einreichen und Bestätigung der Agencia Tributaria ablegen.
- Jährlich Modelo 151 abgeben und in Deutschland die Abmeldung und verbleibende Pflichten erledigen.
Fazit: 24 % Flat-Tax ja, aber nur mit dem richtigen Setup
Für angestellte Remote-Arbeiter ist Spanien eine der stärksten Optionen in Europa: Nicht-EU-Bürger bekommen mit dem Digital Nomad Visa einen Aufenthaltstitel bis zu fünf Jahren, EU-Bürger brauchen ihn gar nicht, und die Beckham Law senkt die Steuer auf Arbeitslohn für bis zu sechs Jahre auf 24 %. Freelancer bekommen zwar das Visum, zahlen aber den regulären Tarif. Entscheidend sind drei Dinge: die richtige Erwerbsform vor dem Umzug, die Sechs-Monats-Frist für das Modelo 149 und eine geklärte Sozialversicherung.
- Rechne mit deinem Bruttogehalt nach, ob die Beckham Law oder der reguläre Tarif günstiger ist, am besten mit einer spanischen Steuerberatung
- Sprich vor dem Umzug mit deinem Arbeitgeber über Sozialversicherung, Lohnsteuer und Betriebsstätte
- Lege den Starttermin in der spanischen Sozialversicherung fest und plane die Frist für das Modelo 149 rückwärts
- Bereite die Abmeldung in Deutschland mit unserer Abmelde-Checkliste vor
Häufige Fragen zum Digital Nomad Visa Spanien und zur Beckham Law
Nein. Als EU-Bürger darfst du in Spanien ohne Visum leben und arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, meldest du dich im Ausländerregister an und erhältst eine Registrierungsbescheinigung mit NIE. Das Digital Nomad Visa ist nur für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
2026 mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns, also 2.849 € brutto im Monat bzw. 34.188 € im Jahr. Mit Partner sind es 3.917,38 € im Monat, für jede weitere Person kommen 356,13 € hinzu.
In der Regel nicht. Gewöhnliche Selbstständige sind ausgeschlossen, auch wenn sie das Digital Nomad Visa haben. Ausnahmen gibt es für innovative Gründer mit positivem ENISA-Gutachten und für hochqualifizierte Fachkräfte, die überwiegend für Startups oder in Forschung und Entwicklung arbeiten.
Ja. Entscheidend ist der Grund des Umzugs, nicht das Visum. Arbeitest du als Angestellter ausschließlich per Telearbeit für einen Arbeitgeber, ist die Voraussetzung nach Art. 93 LIRPF erfüllt, auch ohne Digital Nomad Visa. Du darfst in den fünf Jahren davor nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein.
Im Jahr des Zuzugs und in den fünf folgenden Steuerjahren, also bis zu sechs Jahre. Danach wirst du nach dem regulären progressiven Tarif besteuert.
Dann ist die Beckham Law für diesen Umzug ausgeschlossen. Die sechs Monate laufen ab dem Beginn der Tätigkeit laut Sozialversicherung und lassen sich weder verlängern noch nachholen.
Wenn du dauerhaft in Spanien arbeitest, grundsätzlich ja. Nur mit einer Bescheinigung aus dem Heimatland (in der EU die A1, sonst ein Certificate of Coverage nach einem Sozialversicherungsabkommen) bleibst du im alten System. Freelancer melden sich als autónomo an.
Wenn du deine Wohnung in Deutschland aufgibst, ja, die Abmeldung ist dann Pflicht. Steuerlich ist sie auch sinnvoll: Behältst du eine Wohnung in Deutschland, bleibst du hier unbeschränkt steuerpflichtig, und die Vorteile der Beckham Law laufen teilweise ins Leere.
Entweder die spanische Sozialversicherung oder eine private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers. In der Praxis wird meist volle Deckung ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten verlangt. Reine Reisekrankenversicherungen reichen in der Regel nicht.
